Abfertigung Neu

Das neue Abfertigungsrecht gilt nur für Beschäftigungsverhältnisse, die nach dem 1.1.2003 begonnen haben. Sollte Ihr Arbeitsverhältnis vor 2003 begonnen haben, wechseln Sie bitte auf den Reiter Abfertigung alt.

Wenn Sie bereits mehrere Beschäftigungsverhältnisse seit dem 1.1.2003 hatten, haben Ihre Arbeitgeber in unterschiedliche Betriebliche Vorsorgekassen einbezahlt. Wählen Sie bitte hier aus, wie viele Betriebliche Vorsorgekassen Sie haben.
Stand: Jänner 2026